Wie wird man Land­schafts­architekt/in?

Eine gesetzliche Regelung schützt den Titel "Landschafts­architekt/in" und erlaubt nur Mitgliedern einer Archi­tekten­kammer, ihn zu führen. Um diesen Titel zu erhal­ten, müssen Absol­venten/innen ein Studium der Land­schafts­architektur mit einer Mindest­dauer von sechs bis acht Semestern absolviert haben und eine zwei­jährige beruf­liche Tätig­keit nach­weisen.

 

Studienabsolventen/innen ohne Eintrag in die Kammer können jedoch immer noch im Bereich der Land­schafts­archi­tektur tätig sein, sofern sie nicht den Titel "Architekt" oder "Archi­tektur" in ihrer Berufs­bezeichnung ver­wenden. Außerdem können sie in der Regel nicht an Archi­tekten­wett­bewerben teil­nehmen, wenn sie nicht in der Archi­tekten­liste einge­tragen sind.

 

Das Studium der Land­schafts­archi­tektur dauert normaler­weise sechs bis acht Semester im Bachelor und vier Semester im Master. Es bein­haltet theore­tische Inhalte sowie prak­tische Elemente wie Projekte, Praxis­semester und die Mög­lich­keit von Aus­lands­auf­ent­halten. Man kann auch das Studium auf Lehr­amt aus­richten.

 

Das Studium kann in Vollzeit oder Teil­zeit absol­viert werden. Alter­nativ gibt es auch duale Studien­gänge, in denen die Kosten von einem Betrieb über­nommen werden und die Studie­renden bereits während des Studiums viel prak­tische Erfahrung sammeln können. Nach dem Studium ist oft ein direkter Ein­stieg ins Unter­nehmen möglich.

 

Es gibt viele Hochschulen in Deutschland, die für Studie­rende, die sich für Land­schafts­archi­tektur und ver­wandte Fach­gebiete interes­sieren, eine Mög­lich­keit zur Aus- und Weiter­bildung anbie­ten. Normaler­weise wird nach erfolg­reichem Abschluss der Bachelor of Science (B.Sc.) verliehen.

 

 

Welche Voraussetzungen benötigt man für ein Studium in Land­schafts­architektur?

 

Die Fachrichtung Landschaftsarchitektur kann sowohl an Uni­ver­sitäten als auch an Fach­hoch­schulen studiert werden. Um zuge­lassen zu werden, sind in der Regel die Allgemeine Hochschulreife, die Fach­hoch­schul­reife oder ein Abschluss in einem rele­vanten Berufs­feld wie Garten­bau, Natur- und Land­schafts­pflege oder Gärt­nerei erforder­lich. Ein Vor­praktikum von mindestens acht Wochen ist notwendig, wenn keine Aus­bildung in einem dieser Bereiche vorliegt.

 

Das Studium der Landschaftsarchitektur setzt ein breites Interesse an Themen wie Natur­schutz, Planung, Boden­kunde, Ökologie und Geschichte voraus. Es werden auch technische und mathe­matische Grund­lagen vermittelt. Wahl­pflicht­module wie Bau­technik, Klima­wandel, Pflanzen­kunde und Garten- und Land­schafts­bau können je nach Studien­gang ange­boten werden. Fach­bereiche wie Forst­planung, Frei­raum­gestaltung und Englisch können eben­falls Teil des Studiums sein.

 

Neben dem Interesse an Natur, Pflanzen und Umwelt­schutz ist auch das Verständ­nis für die Bedürf­nisse der Gesell­schaft von Bedeu­tung. Ein grund­legendes Verständnis natur­wissen­schaft­lich-technischer Aspekte sowie zeichne­risches Talent sind weitere Vor­teile für angehende Land­schafts­architekten/innen.

 

 

Welche Inhalte hat ein Studium für Land­schafts­architektur?

 

Die Landschaftsarchitektur und der Land­schafts­bau sind Studien­gänge, die ver­schie­dene Schwer­punkte behan­deln. Diese umfassen unter anderem Natur­schutz und -planung, Pflanzen­kunde und -verwendung sowie Boden­kunde. Weitere wichtige Inhalte können Fächer wie Öko­logie, Vege­tation, Garten­denk­mal­pflege und Ver­messung sein. Die Arbeit in diesem Bereich ist projekt­basiert und äußerst abwechs­lungs­reich, da man sich mit vielen verschie­denen Themen­gebieten ausein­ander­setzen muss.

 

Landschaftsarchitektur beschäftigt sich mit der Gestal­tung von nicht bebautem Raum, wie bei­spiels­weise Gärten, Parks, Sport­plätzen und Frei­zeit­anlagen. Es ist ein ästhetisch-kunst­volles Berufs­feld, das der Stadt­planung sehr ähnlich ist. Dabei sind viele natur­wissen­schaft­liche, tech­nische und wirt­schaft­liche Aspekte zu berück­sichtigen.

 

Das Hauptziel der Land­schafts­archi­tektur ist es, intakte und interes­sante Lebens­umwelten zu gestalten, die sowohl umwelt­bewusst als auch sozial ver­träglich sind. Im Studium werden plane­rische und gestalte­rische Kompe­tenzen erwor­ben, die helfen, Freiräume in ein Gesamt­konzept einzu­betten.

 

Die Wurzeln des Studiums der Land­schafts­archi­tektur liegen in der Gestaltung von Gärten und Parks, doch in der heutigen Zeit geht es bei der Planung von Frei­flächen nicht mehr nur um ästhe­tische Ideale. Viel­mehr müssen auch Faktoren wie Stadt­entwick­lung, Archi­tektur und Geschichte eines Ortes berück­sichtigt werden. Das Studium der Land­schafts­archi­tektur ist ein breit gefächertes Themen­feld, das verschie­dene Diszi­plinen vereint, darunter Natur­wissen­schaften, Ökologie, System­wissen­schaft, Pflanzen­verwendung, Planungs­methoden, Geo­matik, Land­schafts­ökologie sowie Boden- und Vegeta­tions­kunde.

 

Um als erfolgreiche/r Landschafts­architekt/in tätig zu sein, ist ein solides Funda­ment an Wissen in verschie­denen Grund­lagen­fächern wie Betriebs­wirt­schaft, Bio­logie, Chemie, Informatik, Sozio­logie, Umwelt und Stadt­planung unerläss­lich. Zudem müssen Studie­rende im Umgang mit rele­vanten Computer­programmen geschult werden. Im Verlauf des Studiums haben sie die Mög­lich­keit, sich auf eine Fach­richtung wie Planungs­informatik oder Ressourcen­management zu speziali­sieren.

 

Dieses Masterstudium bietet zahlreiche Speziali­sierungs­möglich­keiten. Interes­sierte können sich in verwan­dten Bereichen wie Archi­tektur, Wirt­schaft und Öko­logie weiter­bilden oder sich auf bestimmte Fach­gebiete wie EU-Umwelt­richt­linien, Kultur­land­schafts­entwick­lung, Garten­denk­mal­pflege oder Frei­raum­planung konzen­trieren.

 

 

Wie geht es weiter, nach dem Land­schafts­architektur-Studium?

 

Mit der Gestaltung einer grünen und klima­gerechten Stadt der Zukunft steigen die Anforde­rungen an frei­raum­plane­rische Kompetenz rapide an. Ein Master-Studium in diesem Bereich bietet exzel­lente Berufs­aus­sichten in der Land­schafts­planung und im Natur­schutz. Das Aufgaben­spektrum bei Planungs- und Geneh­migungs­verfahren erweitert sich rapide. Die Verände­rungen durch Klima­wandel, Energie-, Agrar- und Mobilitäts­wende beein­flussen unsere Freiräume und Land­schaften tief­greifend und schnell.

 

Absolventen/innen können in einer Vielzahl von Institu­tionen und Unter­nehmen Beschäfti­gung finden. Dazu zählen freie Planungs- und Inge­nieur­büros, kommunale Grün­flächen-, Stadt­planungs- und Umwelt­ämter, staat­liche Umwelt- und Natur­schutz­behörden, Schutz­gebiets­verwal­tungen und Land­schafts­pflege­verbände sowie Planungs­ver­bände und kommunale Zweck­verbände im Umwelt- und Natur­schutz­bereich. Auch inter­nationale Organi­sationen und Betriebe des Garten- und Land­schafts­baus bieten Beschäftigungs­mög­lich­keiten.

 

Landschaftsarchitekten/innen haben in erster Linie in der Land­schafts- und Frei­raum­planung ihre Tätig­keit gefunden, vor allem in der Raum-, Regional- oder Stadt­planung. Ihr Arbeits­feld umfasst die Beur­teilung der räum­lichen und gestalte­rischen Anforde­rungen an Land­schaften, die Umsetzung von Ergeb­nissen sowie die Berück­sichti­gung der natür­lichen Lebens­grund­lagen. Zu ihren Auf­gaben gehört die Erstel­lung von Konzep­ten und Planun­gen zur Bewahrung und Entwick­lung von Natur­räumen, zur nach­haltigen Raum­ordnung und Sied­lungs­entwick­lung sowie zur Gestal­tung von Umgebungen von Wohn- und Arbeits­stätten im Bereich der Land­schafts­archi­tektur.

 

Landschaftsarchitekten/innen sind ebenso als Land­schafts­bauer/innen aktiv, wenn es darum geht, größere Maß­nahmen im Land­schafts­bau umzu­setzen. Sie führen vorbe­reitende Bau­maß­nahmen durch, erstellen Entwürfe, planen und über­wachen die fach­gerechte Angebots­erstel­lung und Bau­aus­führung. Abge­sehen von diesen Tätig­keiten können Land­schafts­archi­tek­ten/innen auch als Sach­ver­ständige fungieren, Manage­ment­aufgaben in Zweck-, Berufs- und Wirt­schafts­ver­bänden über­nehmen oder bei Natur- und Land­schafts­schutz­projekten im Rahmen von Ent­wicklungs­hilfe­maß­nahmen arbeiten.

 

Nach einem Masterstudium haben Land­schafts­archi­tekten/innen auch die Mög­lich­keit, in Wissen­schaft und Forschung tätig zu sein. Die Arbeit von Land­schafts­archi­tekten/innen ist von großer Bedeutung für die Bewahrung und Entwick­lung von Natur­räumen und die nach­haltige Siedlungs­entwicklung. Daher ist es von großer Wichtig­keit, dass Land­schafts­archi­tekten/innen ihre Auf­gaben gewissen­haft und verant­wortungs­voll aus­führen, um eine nach­haltige und zukunfts­orientierte Entwick­lung zu gewähr­leisten.