Was machen Innen­architeken/innen?

Die Arbeit von Innenarchitekten/innen umfasst die Ver­schmelzung von Kunst, Design, Material­technik und Architektur, um Räume und deren Konzepte zu gestalten. Dabei werden Aspekte wie die Gebäude­struktur, die Raum­zuordnung, Beleuch­tung, Propor­tionen, Materialien und Farben sowie haus­tech­nische Anlagen und Außen­flächen berück­sich­tigt. Zusätzlich sind die Experten/innen in der Aus­schrei­bung und Vergabe von Bauleistungen, der Bau­leitung und der Doku­menta­tion von Mängeln invol­viert.

 

Innenarchitekten/innen haben nicht nur die Fähig­keit, Raumkonzepte zu kreieren, sondern auch Möbel, Beleuch­tung, Bau- und Innen­aus­stat­tungs­ele­mente zu ent­werfen. Sie erstellen Pläne, die als Vorlage für Bau­auf­sichts­behörden und als Arbeits­grund­lage für Hand­werker/innen und Baufirmen dienen. Darüber hinaus über­nehmen sie die Vergabe von Bau­leistungen, beauf­sich­tigen deren Aus­führung, führen die Bau­abnahme durch und prüfen Rechnungen. Die Doku­menta­tion des Ergebnisses und die Über­wachung der Gewähr­leistung gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Fach­kräfte mit speziel­ler Qualifikation im Bereich des Gebäude­energie­gesetzes sind in der Lage, Energie­ausweise auszustellen.

 

Die Zeichnungen für ihre Projekte erstellen Innen­archi­tekten/innen haupt­säch­lich am Computer, bevor sie entweder ausgedruckt oder geplottet werden. Wenn sie für Architektur­büros tätig sind, die über­regional oder sogar inter­national arbeiten, müssen sie oft längere Zeit von zu Hause weg sein. Sie über­wachen auch Ausführungs­arbeiten auf Bau­stellen, wo sie möglicher­weise Lärm und Staub ausgesetzt sind.

 

Ein Fachhoch­schul­studium ist in der Regel not­wendig, um Innen­architekt/in zu werden. An Uni­ver­si­täten wird Innen­architektur zwar nicht als eigenständiges Hauptfach ange­boten, aber manch­mal als Teilaspekt eines Kunst- oder Archi­tektur­studiums. Nach dem Abschluss ist es not­wendig, ein bis drei Jahre Berufs­erfahrung zu sammeln, bevor der Titel Innen­architekt/in ver­wendet werden darf. Innenarchitekten/innen können in Innen­architektur- und Ingenieur­büros oder Ateliers für Möbeldesign sowohl fest angestellt als auch frei­beruf­lich tätig sein. Sie finden auch Anstellung in Raum­aus­stattungs­betrieben, bei Möbel­her­stellern/innen oder Bauträgern/innen. Außerdem sind sie in Denk­mal­schutz­behörden tätig, wo sie Nutzungs­kon­zep­tionen unter denkmal­pflegerischen Aspekten erstellen und Bestands­erfassungen durch­führen.